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Bürger:innenrechte als Maßstab für Sicherheitspolitik!

MdB Jan Köstering

Rede von Jan Köstering am 06. Juni 2025 zur ersten Beratung eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz.

"Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen,

es ist lange überfällig, dass das BKA-Gesetz nachgebessert wird. Und an dieser Stelle sollte noch einmal betont werden, wieso wir überhaupt darüber sprechen. Nämlich nicht, weil die vergangene oder die aktuelle Bundesregierung das Thema für Wichtig befunden hätten.

Vielmehr sprechen wir heute darüber, weil die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte.

Und das nicht erst vor kurzem, sondern bereits 2019. Und nicht völlig überraschend haben sie vor dem Bundesverfassungsgericht in vielen Punkten Recht bekommen.

Die Regelungen zur weitgehenden Bevorratung von personenbezogenen Daten in der Polizeidatenbank INPOL sind teilweise verfassungswidrig. Der heimlichen Überwachung durch das BKA von bloßen Kontaktpersonen wurde ein Ende gesetzt.

Beides versuchen Sie nun nachzubessern. Und wieder folgt der Vorschlag hier dem alten Muster, immer so weit zu gehen, wie das Bundesverfassungsgericht es gerade zulässt.

Es ist immer das gleiche Spiel, meine Damen und Herren.

Sei es das Thema Vorratsdatenspeicherung oder BND – und Bundesverfassungsschutzgesetz, bei denen ebenfalls Verfassungsbeschwerden gegen übermäßige Befugnisse zur Datenverarbeitung erfolgreich waren. Immer wieder sehen wir, dass offensichtlich verfassungswidrige Regelungen verabschiedet werden. Diese gelten dann eine Zeitlang, bis Bürgerrechtsorganisationen und NGO’s gegen sie vorgehen und Karlsruhe letztlich Nachbesserungen fordert.

Wir können froh sein, dass die Wahrung grundlegender Bürger:innenrechte vor Gerichten immer wieder eingefordert wird. Das kann aber doch nicht der Maßstab von Sicherheitspolitik sein, meine Damen und Herren. Ihr Maßstab, also immer wieder Recht zu brechen, die Grenzen der Grundrechte bis aufs Äußerste auszureizen, führt dazu, dass diese letztlich immer weiter verschoben werden.

Wir werden auch bei den jetzigen Anpassungen darüber zu reden haben, ob es überhaupt gelungen ist den Anforderungen aus Karlsruhe gerecht zu werden – als Linke werden wir ganz genau hinschauen.Das gilt besonders mit Blick auf die Löschfristen und die Prüfung, ob auch 10 oder 15 Jahre nach einer Tat die Daten der Beschuldigten weiter gespeichert bleiben dürfen.

Vielen Dank."

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