Grundrecht auf Datenschutz schützen

MdB Jan Köstering

Rede zu den Gesetzesentwürfen der Koalitionsfraktionen zu Anpassungen des BKA-Gesetzes.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der heutigen Beratung soll die Anpassung des BKA-Gesetzes in Windeseile durchgezogen werden. Ungeachtet der neuen Frist, die das Bundesverfassungsgericht bis zum 31. März 2026 verlängert hat.

Und trotz der Einlassungen und Kritik der Sachverständigen, die wir vergangenen Montag im Innenausschuss anhören konnten.

 

Gleich mehrere Sachverständige, unter ihnen die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und Informationsfreiheit, haben angemahnt, dass sich mehr Zeit genommen werden sollte. An vielen Stellen wurde bei den vorliegenden Entwürfen auf rechtliche Ungenauigkeiten, Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten hingewiesen.

 

Zu unklar sind die Regelungen für die Speicherdauer von personenbezogenen Daten. Freisprüche vor Gericht oder die Einstellung von Ermittlungen haben weiterhin keinen gesetzlich verankerten Einfluss darauf, wie lange Daten gespeichert bleiben. Tatverdächtige und Beschuldigte werden hinsichtlich der Fristen für die Speicherdauer gleichgesetzt.

 

Die zweijährige Speicherdauer von personenbezogenen Daten von Kindern ist vollkommen ausufernd und entgrenzt.

 

Meine Damen und Herren,

hier mangelt es doch an jeglicher Verhältnismäßigkeit.

 

Weiterhin wird es dem BKA selbst überlassen, die Vorgaben, nach denen Daten geprüft, gelöscht und/oder weiter gespeichert werden, zu konkretisieren. Anstatt dass der Gesetzgeber die Umstände für eine Prognose für eine weitere Speicherung – positiv wie negativ – klar und deutlich ausformuliert.

 

All diese Punkte genügen aus unserer Sicht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.

 

Als Linke werden wir diese vorliegenden Gesetzesentwürfe daher ablehnen.

 

Um dem Datenschutz und der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung gerecht zu werden, muss es ein Schutzkonzept für personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationsverbund geben.

Als Beispiel möchte ich Ihnen heute erneut die automatische Löschfrist vorschlagen:

Das bedeutet, dass Daten nach Ablauf einer festgelegten Frist automatisch gelöscht werden würden. Vor Ablauf der Frist könnte das BKA aktiv prüfen und dann auch begründen, wenn Daten nicht gelöscht werden sollten.

Das würde im Übrigen auch dem BKA nutzen, dass die abnormal hohen Datensätze reduzieren würde. Speicherkapazitäten und Grundrechte würden gleichermaßen davon profitieren.

 

Vielen Dank!

 

Hier geht es zur Rede in der Mediathek des Bundestages.